Hilfe im Haushalt unterstützt Menschen, die ihren Alltag aufgrund von Pflegebedürftigkeit oder Krankheit nicht mehr allein bewältigen können. 

Wer diese Hilfe bezahlt, hängt davon ab, ob eine dauerhafte Pflegebedürftigkeit vorliegt oder ob es sich um eine akute Erkrankung handelt. Es ist wichtig sich gut beraten zu lassen, damit alle Möglichkeiten der Fremdfinanzierung ausgeschöpft werden. 

Dazu bieten wir Ihnen eine fachkundige Beratung an.

Hilfe  im Haushalt

 Was gehört zur Pflege im Haushalt und wer bezahlt diese? 

 

Typische Leistungen sind zum Beispiel:

  • Reinigung der Wohnung (z. B. Staubsaugen, Wischen, Bad, Küche)
  • Wäsche waschen und bügeln
  • Einkaufen und Besorgungen
  • Mahlzeiten vorbereiten
  • Spülen und Aufräumen
  • Müll entsorgen
  • Betten beziehen

Für wen ist Hilfe im Haushalt gedacht?

  • Pflegebedürftige Menschen
  • Menschen mit Pflegegrad
  • Personen nach Krankheit, Unfall oder Operation
  • Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen

Wer übernimmt die Kosten?

Je nach Situation können die Kosten übernommen werden durch:

  • die Pflegekasse (z. B. über den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich)
  • die Krankenkasse
  • das Sozialamt
  • oder als Privatleistung

 

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