Die körperbezogene Pflege nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XI umfasst grundlegende pflegerische Leistungen, die darauf abzielen, die körperliche Hygiene und das Wohlbefinden von pflegebedürftigen Personen zu fördern.
Diese Leistungen werden größtenteils von der gesetzlichen Pflegeversicherung übernommen, sofern eine entsprechende Einstufung in einen der Pflegegrade erfolgt ist.
Die Pflegeversicherung finanziert dabei die Kosten für Dienstleistungen, die von professionellen Pflegekräften oder häuslichen Pflegepersonen erbracht werden.
Es ist ratsam, sich über die genauen Ansprüche und Leistungen zu informieren, um die bestmögliche Unterstützung zu erhalten, wir beraten Sie gerne.
Körperbezogene Pflege
Die körperbezogene Pflege umfasst zum Beispiel:
Körperpflege:
- Waschen (Ganz- oder Teilkörperpflege, im Bett, am Waschbecken, Dusche/Bad)
- Mund- und Zahnpflege, inklusive Zahnprothesenreinigung
- Haarpflege (Kämmen, Waschen)
- Hautpflege und Rasur
Ernährung:
- Mundgerechte Zubereitung der Nahrung
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme (Essen und Trinken)
- Mahlzeiten im Tages und Wochenkreis
Mobilität:
- Hilfe beim Aufstehen, Zubettgehen
- Unterstützung beim Gehen, Stehen, Treppensteigen
- Transfer (z. B. vom Bett zum Stuhl
- Lagerung im Bett
Ausscheidung:
- Hilfe bei der Darm- und Blasenentleerung
- WC-Gänge
- Inkontinenzversorgung
Spezifische Hilfen & Prophylaxen:
- An- und Auskleiden
- Betten und Betten richten
- Prophylaxen (z. B. gegen Druckgeschwüre, Lungenentzündung)

