Die Pflege im Verhinderungsfall (auch Ersatzpflege genannt) ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die pflegende Angehörige entlastet, wenn sie wegen Urlaub, Krankheit oder anderen Gründen ausfallen, und ermöglicht eine professionelle oder private Vertretung für bis zu acht Wochen pro Jahr.
Seit Juli 2025 gibt es für Pflegegrade 2-5 einen flexibel nutzbaren gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, dieser ist von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich. Stundenweise Pflege ist auch möglich und wird nicht auf die 8-Wochen-Grenze angerechnet, wenn die Pflege weniger als 8 Stunden am Stück dauert.
Pflege im Verhinderungsfall
Was bezahlt die Kasse?
Voraussetzungen und Leistungen
- Anspruchsberechtigt: Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder höher
- Zeitraum: Bis zu 8 Wochen (56 Tage) pro Jahr
- Budget: 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammen (gültig seit 01.07.2025)
- Anrechnung: Bei stundenweiser Pflege (unter 8 Std./Tag) wird das Pflegegeld nicht gekürzt und die 8-Wochen-Grenze wird nicht angetastet
- Kürzung des Pflegegelds: Bei tageweiser Verhinderungspflege (über 8 Std./Tag) wird die Hälfte des Pflegegelds weitergezahlt
Was wird übernommen?
- Kosten für eine professionelle Ersatzpflege (z.B. ambulante Pflegedienste)
- Kosten für eine private Ersatzpflege, auch Fahrtkosten oder Verdienstausfall der Ersatzpflegeperson (bis zum Budgetrahmen)
- Familienunterstützende Dienste (FUD) können ebenfalls abgerechnet werden
So beantragen Sie die Verhinderungspflege
- Stellen Sie einen formlosen Antrag bei Ihrer Pflegekasse
- Sie benötigen dafür die Daten der pflegebedürftigen Person, den Zeitraum der Verhinderung und die Daten der Ersatzpflegeperson
Wann ist es sinnvoll?
- Für Pausen: für Arztbesuche, kurze Auszeiten oder Hobbys der pflegenden Person
- Bei Ausfällen: bei Krankheit oder Urlaub der Hauptpflegeperson
- Stundenweise: auch für einzelne Stunden, z.B. wenn Sie einen Termin wahrnehmen wollen

